Wir freuen uns sehr, dass unsere gute Arbeit und der steigende Bekanntheitsgrad durch die Medienpräsenz auch beim Wettbewerb wahrgenommen wird. Leider scheinen Viele jedoch noch immer der Meinung zu sein, dass das Internet ein rechtsfreier Raum sei und versuchen durch unerlaubte Verwendung unserer bekannten Marken Kunden zu gewinnen und unseren guten Ruf zu schädigen.
Immer wieder haben wir diesbezüglich die entsprechenden Wettbewerber angerufen oder eMails geschrieben und freundlich auf den Missbrauch und das Fehlverhalten hingewiesen. Häufig wurden wir jedoch beschimpft und/oder ignoriert. In Anbetracht dieser Erfahrungen ziehen wir es nun vor, juristischen Fehler zu umgehen und uns nicht unnötig aufzuhalten, weshalb wir in diese Angelegenheit gleich einem Fachmann beauftragen.
Sofern Sie ein Wettbewerber sind und Ihr Geschäft nicht wie erhofft floriert, Sie jedoch nach einer guten und preiswerten Lösung für mehr Erfolg suchen, empfehle ich Ihnen unser Franchisesystem. Ihre Vorteile: Mehr Umsatz. Reduzierte Kosten. Erfolg im Team.
Um Ihnen, lieber Wettbewerber, den Sachverhalt und die Unrechtmäßigkeit Ihres eventuel angedachten Handelns deutlich zu machen - und auch uns selbst Zeit zu ersparen, die wir viel lieber für unsere Franchisepartner und Kunden aufwenden - habe ich für Sie folgenden URLs und Informationen zusammengestellt, die Ihnen den Sachverhalt und die Rechtslage verdeutlichen:
In der mündlichen Verhandlung (3 U 235/05) hat das OLG Hamburg mit deutlichen Worten klargestellt, dass die Dienstleistungsmarke "PC-Feuerwehr" markenrechtlich geschützt ist. Das OLG erklärte, dass die Bezeichnung nicht bloß beschreibend ist und daher ausschließlich mit Erlaubnis der tatsächlichen Markeninhaberin verwendet werden darf. Die unautorisierte Verwendung der Marke "PC-Feuerwehr" in fremden Meta-Tags stelle deshalb eine unerlaubte Markenbenutzung dar.
Ergebnis des Oberlandesgerichts Hamburg (20.04.2006)
Grundsatzentscheidung des BGH (23.05.2006)
Grundsatzentscheidung des BGH [schriftliche Begründung] (01.11.2006)
Mit Beschluß vom 5.10.2009 (Az: 315 O 190/09) hat das Landgericht Hamburg zudem klargestellt, dass unsere Marke 'PC-Feuerwehr'
auch Computer- und Notebook-Feuerwehr schützt, da die Bestandteile "Computer + Notebook einerseits" und "PC" andererseits
sinnbildlich und begrifflich nahezu identisch sind. Das gilt in jedem Fall für "Computer", aber auch für "Notebook" handelt es sich bei
letzteren doch um einen tragbaren Computer.
Weiterführend weise ich in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch unsere Texte urheberrechtlich geschützt sind:
Gericht verbietet nicht genehmigte Übernahme von Pressemitteilungen im Web (30.03.2007)
Erstmals zusätzliches Schmerzensgeld für unerlaubtes Kopieren von Homepage-Inhalten (22.08.2004)
Ich wünsche Ihnen, lieber Wettbewerber, aufrichtig eine erfolgreiche Marktteilnahme. Zudem wünsche ich Ihnen und mir gleichermaßen, dass Sie die genannten Hinweise beherzigen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kittlitz
P.S.
Um Missverständnissen vorzubeugen, liste ich hier zusätzlich unsere eingetragenen Marken auf:
- PC-Feuerwehr
- PC 112
- IT-Feuerwehr
- Computer-Feuerwehr
- Notebook-Feuerwehr
- homejumper
- officejumper
- privatejumper
- businessjumper
Ich weise zudem der Vollständigkeit halber darauf hin, dass verfälschte Schreibweisen wie z.B. PCFeuerwehr, PC Feuerwehr oder verschiedenste Arten bei der Groß- Kleinschreibung ebenfalls geschützt sind. Wir sind zu dieser Aufklärung nicht verpflichtet, sondern jeder Marktteilnehmer muss vorab selbst prüfen, ob Marken geschützt sind und welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind. Dafür gibt es u.a. die öffentlich zugängliche Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamts.
Die Marken PC-Feuerwehr und PC112 sind zudem EU-weit über die Gemeinschaftsmarke geschützt. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt stellt ebenfalls eine kostenlos nutzbare öffentliche Datenbank zur Verfügung.
Aber auch in der Schweiz ist unser Marke PC-Feuerwehr über die WIPO geschützt. Sie finden die Abfragemöglichkeit der Datenbank hier.
Wenn Sie sich ausführlich mit dem Thema Internetrecht beschäftigen möchten, empfehlen wir Ihnen die Zivilrechtliche Abteilung des Institutes für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Uni Münster. Sie finden dort das Skriptum Internet-Recht als PDF, welches ausführlich die verschiedenen Aspekte behandelt.



