Wir freuen uns sehr, dass unsere gute Arbeit und der steigende Bekanntheitsgrad durch die Medienpräsenz auch beim Wettbewerb wahrgenommen wird. Leider scheinen Viele jedoch noch immer der Meinung zu sein, dass das Internet ein rechtsfreier Raum sei und versuchen durch illegale Verwendung unserer bekannten Marken Kunden zu gewinnen und unseren guten Ruf zu schädigen.
Immer wieder habe ich diesbezüglich die entsprechenden Wettbewerber angerufen oder eMails geschrieben und freundlich auf den Missbrauch bzw. deren Fehlverhalten hingewiesen. Häufig wurde ich jedoch beschimpft und/oder ignoriert. In Anbetracht dieser Erfahrungen ziehe ich es nun vor, juristischen Fehler zu umgehen und mich nicht unnötig aufzuhalten, daher übergebe ich diese Angelegenheit gleich einem Fachmann.
Sofern Sie ein Wettbewerber sind und Ihr Geschäft nicht wie erhofft floriert, Sie jedoch nach einer guten Lösung für mehr Erfolg suchen, empfehle ich Ihnen unser Franchisesystem. Sie können hier mit vielen weiteren IT-Experten die Synergien eines gemeinsamen professionellen Marktauftrittes und unsere bekannte Marke legal nutzen. Sprechen Sie mich gerne darauf an!
Um Ihnen, lieber Wettbewerber, den Sachverhalt und die Unrechtmäßigkeit Ihres eventuel angedachten Handelns deutlich zu machen - und auch mir selbst unnötige Zeit zu ersparen, die ich viel lieber für unsere Franchisepartner und Kunden aufwende! - habe ich für Sie folgenden URLs und Informationen zusammengestellt, die Ihnen den Sachverhalt und die Rechtslage verdeutlichen:
Ergebnis des Oberlandesgerichts Hamburg (20.04.2006)
Grundsatzentscheidung des BGH (23.05.2006)
Grundsatzentscheidung des BGH [schriftliche Begründung] (01.11.2006)
Mit Beschluß vom 5.10.2009 (Az: 315 O 190/09) hat das Landgericht Hamburg zudem klargestellt, dass unsere Marke 'PC-Feuerwehr' auch Computer- und Notebook-Feuerwehr schützt, da die
Bestandteile "Computer + Notebook einerseits" und "PC" andererseits sinnbildlich und begrifflich nahezu identisch sind. Das gilt in jedem Fall für "Computer", aber auch
für "Notebook" handelt es sich bei letzteren doch um einen tragbaren Computer.
Weiterführend weise ich in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch unsere Texte urheberrechtlich geschützt sind:
Gericht verbietet nicht genehmigte Übernahme von Pressemitteilungen im Web (30.03.2007)
Erstmals zusätzliches Schmerzensgeld für unerlaubtes Kopieren von Homepage-Inhalten (22.08.2004)
Ich wünsche Ihnen, lieber Wettbewerber, aufrichtig eine erfolgreiche Marktteilnahme. Zudem wünsche ich Ihnen und mir gleichermaßen, dass Sie die genannten Hinweise beherzigen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kittlitz
P.S.
Um Missverständnissen vorzubeugen, liste ich hier zusätzlich unsere eingetragenen Marken auf:
- PC-Feuerwehr
- PC 112
- IT-Feuerwehr
- Computer-Feuerwehr
- Notebook-Feuerwehr
- homejumper
- officejumper
- privatejumper
- businessjumper
Ich weise zudem der Vollständigkeit halber darauf hin, dass verfälschte Schreibweisen wie z.B. PCFeuerwehr, PC Feuerwehr oder verschiedenste Arten bei der Groß- Kleinschreibung ebenfalls geschützt sind. Wir sind zu dieser Aufklärung nicht verpflichtet, sondern jeder Marktteilnehmer muss vorab selbst prüfen, ob Marken geschützt sind und welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind. Dafür gibt es u.a. die öffentlich zugängliche Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamts.
Die Marken PC-Feuerwehr und PC112 sind zudem EU-weit über die Gemeinschaftsmarke geschützt. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt stellt ebenfalls eine kostenlos nutzbare öffentliche Datenbank zur Verfügung.
Aber auch in der Schweiz ist unser Marke PC-Feuerwehr über die WIPO geschützt. Sie finden die Abfragemöglichkeit der Datenbank hier.
Wenn Sie sich ausführlich mit dem Thema Internetrecht beschäftigen möchten, empfehlen wir Ihnen die Zivilrechtliche Abteilung des Institutes für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Uni Münster. Sie finden dort das Skriptum Internet-Recht als PDF, welches ausführlich die verschiedenen Aspekte behandelt.



